
Meldung von Risikotragfähigkeitsinformationen
Die Meldung der institutsinternen Risikotragfähigkeitsberechnung an die Bankenaufsicht war bereits Teil des in 2012 veröffentlichen nationalen Konzepts zur Modernisierung des Meldewesens.
Nach zwischenzeitlicher Umsetzung der europäischen Meldevorschriften durch die CRD IV / CRR wurden nun spezifische Regelungen zur Meldung der Risikotragfähigkeitsberechnung der Institute durch eine Erweiterung der Finanzanzeigenverordnung (FinaV) umgesetzt.
Neben der formalen Umbenennung der FinaV in die FinaRisikoV (Verordnung zur Einreichung von Finanz- und Risikotragfähigkeitsinformationen nach dem Kreditwesengesetz) geben die §§ 8-12 FinaRisikoV nun konkrete Vorgaben über Turnus, Umfang und Ausgestaltung der Meldung der Risikotragfähigkeitsinformationen ab 2015!
Einreichungsformat der Meldung: XBRL !
Die Deutsche Bundesbank hat das Einreichungsformat für die Meldung von Risikotragfähigkeitsinformationen auf XBRL festgelegt und eine XBRL-Taxonomie für die Meldung der Risikotragfähigkeitsinformationen »RTF-Taxonomie« veröffentlicht.
aSIST EBA ITS bildet die RTF-Taxonomie der Bundesbank mit deutschem Header vollständig ab und ermöglicht Ihnen gemeinsam mit unserem deutschen Partner die Meldung der Risikotragfähigkeitsinformationen im neuen Meldeformat.